War­tung & Mon­tage

von Brand­schutz­tür­en und Tor­en

Die Funktionsfähigkeit von Feuerschutzabschlüssen und Feststellanlagen muss in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die Wartung von Brandschutztüren und Toren muss nach DIN 18089 mindestens einmal jährlich erfolgen. Abhängig von der Einbausituation und Nutzung sind auch kürzere Intervalle vorgeschrieben.

Unser Fachbetrieb bietet Ihnen Wartungsverträge und auf Wunsch auch regelmäßige Sicht- und Funktionskontrolle.

Wir kümmern uns und kommen regelmäßig rechtzeitig auf sie zu:

  • Versicherungsschutz
  • Haftpflichtig
  • Menschenleben schützen